Sie hat einen langen Anlauf nehmen müssen, dann galt sie als Erfolgsmodell: Die Riester-Rente, gedacht als Lückenschließer für die sinkende staatliche Garantierente wurde anfangs skeptisch beäugt. Im Laufe der Jahre lernten die besorgten Anleger, dass „Riestern“ Sinn macht. Was sie übersahen, war, dass auch ‚Sparen nach Riester‘ eigenen Gesetzen gehorcht. Es gab und gibt sehr viele Riester-Modelle, doch nicht jedes Produkt ist für jeden geeignet.
Riester-Produkte werden durch Banken und Sparkassen angeboten. Finanzinstitute aber haben ein Interesse, Geld zu verdienen – auch mit der staatlich unterstützten Altersvorsorge. Immerhin haben sie die Arbeit mit den Verträgen. Daran ist zunächst nichts auszusetzen, doch nicht jede Bank oder Sparkasse zeigt sich kundenfreundlich. Überhöhte Abschlussgebühren und verschwiegene laufende Kosten wirken sich renditemindernd auf den Ertrag aus!
Bei Riester-Rente den Zulagenantrag nicht vergessen!
Was die Renditen zusätzlich schmälert, waren und sind die von den Sparern nicht in Anspruch genommenen Zulagen. Anspruch auf die staatlichen Zulagen hat derjeinge, der den erforderlichen Mindesteinlagenbetrag einbezahlt hat – aber an den Erhalt der Zulage ist noch eine zweite Bedingung geknüpft: Sie muss beantragt werden. Und das, so scheint es, wird von vielen Sparern vernachlässigt! Wie eine Untersuchung der Union Investment aus dem Jahr 2010 belegt, verlieren die Riester-Sparer knapp eine Milliarde Euro, einfach weil sie vergessen, den Antrag auf Zulagen zu stellen. Das sind knapp 40 Prozent der maximal möglichen Zulagen!
„Nicht nachvollziehbar“, meint Hans Joachim Reinke. Der Vorstandsvorsitzende kennt nämlich einen einfachen Ausweg: „Jeder Sparer sollte einen ‚Dauerzulagenantrag‘ stellen.“ Einmal abgeschlossen – und immer Ruhe für die gesamte Vertragsdauer! Zusätzlich empfiehlt Reinke eine Dynamisierung: Riester-Sparer sollten ihre Einlagen ans Einkommen anpassen.
(Redaktion)
