Die erste eigene Wohnung ist ein unvergesslicher Moment: endlich weg von daheim, endlich „mein eigener Herr“! Doch oft stellt sich heraus, dass Leben auf eigenen Füßen mehr bedeutet als nur den Schlüssel zu haben für die eigenen vier Wände: Die laufenden Kosten entpuppen sich als Geldvernichtungsmaschine. Während man aber nicht einfach vom Chef mehr Geld verlangen kann, um hierbei für Abhilfe zu sorgen, ist es möglich, die Ausgaben zu verringern. Für die Wohnung heißt das: schauen, ob man Anspruch auf Wohngeld hat. Wie macht man das?
Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld
Prinzipiell jeder hat Anspruch auf Wohngeld, doch es gibt einige Grundvoraussetzungen. Kurzgefasst lauten sie:
1.) Man muss den Lebensunterhalt selbst verdienen.
2.) Man darf keine Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet unter anderem: Studenten, die Bafög erhalten, haben leider keinen Anspruch auf Wohngeld, denn hierbei ist die zu zahlende Miete bereits berücksichtigt.
Einen Antrag auf Wohngeld zu stellen klingt zunächst sehr nach Bürokratie – ist es vielleicht auch, aber keine unüberwindliche Hürde. Den Antrag stellt man beim Bürgerbüro seiner Stadt (meist im Rathaus angesiedelt) oder bei der Wohngeldstelle des örtlichen Sozialamts. Vorsicht: Man sollte sich bei beiden Ämtern erkundigen, wie viel bezahlt wird, denn die Sätze können dort sehr unterschiedlich ausfallen. So ist das Wohngeld, das von den Sozialämtern ausbezahlt wird, bundesweit geregelt – das Wohngeld, das die zuständige Stadt auszahlt, wurde in einer Verordnetenversammlung beschlossen, bezieht sich also auf die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Stadt und kann deshalb deutlich höher sein als das Wohngeld des Sozialamts!
Keine Bange: Die meisten Ämter arbeiten mittlerweile sehr kundenorientiert und helfen gerne!
(Redaktion)
