Das hatte man sich bei den Verbraucherzentralen sicherlich anders vorgestellt: Mit großem Aufwand war das Portal www.lebensmittelklarheit.de ins Leben gerufen worden, Ministerin Ilse Aigner und ihr Ministerium für Ernährung wollten den Verbrauchern die Möglichkeit einer zentralen Informations- und Meldestelle geben – und dann das: Das Portal brach zusammen, der Ansturm war einfach zu groß.
Ein Vierteljahr später scheinen die Kinderkrankheiten beseitigt, das Portal präsentiert sich optisch als klare, aufgeräumte und übersichtliche Seite, auf der die Verbraucher sich sowohl informieren wie auch beschweren können, wenn sie sich getäuscht oder verunsichert fühlen. Was bietet nun das Portal im Einzelnen?
Die Pflicht zur Lebensmitteldeklaration
Auf der einen Seite sind die Lebensmittelhersteller in der Pflicht, sie müssen ihre Ware kennzeichnen. Kennzeichnen bedeutet: Auf der Packung muss stehen, was in der Packung ist. Der Verbraucher muss über Bestandteile informiert werden und in manchen Fällen (wie beispielsweise bei Eiern) über die Herkunft. Leider lässt sich oft mit den verschlüsselten Angaben wenig anfangen, dem Gesetz ist dann zwar Genüge getan, doch der Verbraucher hat nichts davon! Auf lebensmittelklarheit.de kann er sich in diesem Fall über einzelne Produkte informieren.
Eine andere Situation mag sein, dass der Konsument irritiert ist und das Gefühl hat, die Packungsangaben seien irreführend; in jüngster Zeit ging ein Fall durch die Medien, bei dem beschönigende Zahlen auf einer Packung Kindermüsli genannt worden waren, die mehr Vitamine vorgaukelten, als tatsächlich vorhanden. Auch hierbei kann sich der Verbraucher mit einer Anfrage an das Portal wenden und erhält Auskunft, ob seine Bedenken gerechtfertigt sind.
Das Internetportal lebensmittelklarheit.de wurde ins Leben gerufen im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittelkennzeichnung“.
(Redaktion)
