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		<title>Tipps für die erste Wohnung: Wenn’s Wohnen zu teuer ist</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:35:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die erste eigene Wohnung ist ein unvergesslicher Moment: endlich weg von daheim, endlich „mein eigener Herr“! Doch oft stellt sich heraus, dass Leben auf eigenen Füßen mehr bedeutet als nur den Schlüssel zu haben für die eigenen vier Wände: Die laufenden Kosten entpuppen sich als Geldvernichtungsmaschine. Während man aber nicht einfach vom Chef mehr Geld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die erste eigene Wohnung ist ein unvergesslicher Moment: endlich weg von daheim, endlich „mein eigener Herr“! Doch oft stellt sich heraus, dass Leben auf eigenen Füßen mehr bedeutet als nur den Schlüssel zu haben für die eigenen vier Wände: Die laufenden Kosten entpuppen sich als Geldvernichtungsmaschine. Während man aber nicht einfach vom Chef mehr Geld verlangen kann, um hierbei für Abhilfe zu sorgen, ist es möglich, die Ausgaben zu verringern. Für die Wohnung heißt das: schauen, ob man Anspruch auf Wohngeld hat. Wie macht man das?</p>
<p><strong>Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld</strong></p>
<p>Prinzipiell jeder hat Anspruch auf Wohngeld, doch es gibt einige Grundvoraussetzungen. Kurzgefasst lauten sie:</p>
<p>1.) Man muss den Lebensunterhalt selbst verdienen.</p>
<p>2.) Man darf keine Sozialleistungen erhalten. Das bedeutet unter anderem: Studenten, die Bafög erhalten, haben leider keinen Anspruch auf Wohngeld, denn hierbei ist die zu zahlende Miete bereits berücksichtigt.</p>
<p>Einen Antrag auf Wohngeld zu stellen klingt zunächst sehr nach Bürokratie – ist es vielleicht auch, aber keine unüberwindliche Hürde. Den Antrag stellt man beim Bürgerbüro seiner Stadt (meist im Rathaus angesiedelt) oder bei der Wohngeldstelle des örtlichen Sozialamts. Vorsicht: Man sollte sich bei beiden Ämtern erkundigen, wie viel bezahlt wird, denn die Sätze können dort sehr unterschiedlich ausfallen. So ist das Wohngeld, das von den Sozialämtern ausbezahlt wird, bundesweit geregelt – das Wohngeld, das die zuständige Stadt auszahlt, wurde in einer Verordnetenversammlung beschlossen, bezieht sich also auf die finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Stadt und kann deshalb deutlich höher sein als das Wohngeld des Sozialamts!</p>
<p>Keine Bange: Die meisten Ämter arbeiten mittlerweile sehr kundenorientiert und helfen gerne!</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Die Heizkostenabrechnung ist immer wieder Anlass für Streit zwischen Mieter und Vermieter</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:35:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Schon lange ist die Rede von der „zweiten Miete“, wenn man die Nebenkosten einer Wohnung betrachtet. Die Energiepreise sind in den letzten Jahren förmlich explodiert, die Anhebung der Mehrwertsteuer von 14 Prozent im Jahr 1987 auf heute 19 Prozent tat ihr übriges. Verständlich, wenn Mieter nicht mehr alles unwidersprochen hinnehmen, was ihnen an Heizkostenabrechnung vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schon lange ist die Rede von der „zweiten Miete“, wenn man die Nebenkosten einer Wohnung betrachtet. Die Energiepreise sind in den letzten Jahren förmlich explodiert, die Anhebung der Mehrwertsteuer von 14 Prozent im Jahr 1987 auf heute 19 Prozent tat ihr übriges. Verständlich, wenn Mieter nicht mehr alles unwidersprochen hinnehmen, was ihnen an Heizkostenabrechnung vom Vermieter abverlangt wird.</p>
<p>Das Wesen der Heizkostenabrechnung steckt, wie so vieles andere auch im Mietwesen, voller Tücken. Heizkosten sind Nebenkosten, doch werden sie (anders als die sogenannten „kalten“ Nebenkosten) nicht vom Vermieter, sondern von Messfirmen erstellt. Das hat seinen Grund in der Heizkostenverordnung. Dieseschreibt zwingend vor: In Häusern, die von zentralen Heizungsanlagen versorgt werden, muss eine vom Verbrauch abhängige Heizkostenrechnung erstellt werden. Solch spezialisierte Aufgaben kann kaum ein Vermieter selbst übernehmen, er beauftragt Fachunternehmen.</p>
<p><strong>Hilfe beim Mieterbund</strong></p>
<p>Die Verordnung erlaubt aber Ausnahmen: In Alters- und Studentenheimen oder in Häusern mit besonders energiesparender Heizungsanlage dürfen die Heizkosten in die Miete eingerechnet werden oder der Vermieter legt diese Kosten, bezogen auf die Wohnfläche, auf die Mieter um.</p>
<p>In den weitaus meisten anderen Fällen aber gilt die Heizkostenverordnung. Und die besagt: Mindestens 50 Prozent, aber maximal 70 Prozent der Heizkosten müssen vom Vermieter nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Das geht nur mit den sogenannten Erfassungssystemen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden nach einem anderen Schlüssel erfasst und auf die Mieter verteilt – in aller Regel nach deren Wohnfläche.</p>
<p>Der Deutsche Mieterbund wird mit Anfragen zu Heizkosten und Nebenkosten tagtäglich konfrontiert. Er hat deshalb eine Broschüre aufgelegt, die umfassend Auskunft gibt zu allen Fragen um rund das Thema.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Mit einem Portal gegen Mogelpackungen und falsche Versprechungen der Lebensmittelindustrie</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:35:29 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das hatte man sich bei den Verbraucherzentralen sicherlich anders vorgestellt: Mit großem Aufwand war das Portal www.lebensmittelklarheit.de ins Leben gerufen worden, Ministerin Ilse Aigner und ihr Ministerium für Ernährung wollten den Verbrauchern die Möglichkeit einer zentralen Informations- und Meldestelle geben – und dann das: Das Portal brach zusammen, der Ansturm war einfach zu groß. Ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hatte man sich bei den Verbraucherzentralen sicherlich anders vorgestellt: Mit großem Aufwand war das Portal www.lebensmittelklarheit.de ins Leben gerufen worden, Ministerin Ilse Aigner und ihr Ministerium für Ernährung wollten den Verbrauchern die Möglichkeit einer zentralen Informations- und Meldestelle geben – und dann das: Das Portal brach zusammen, der Ansturm war einfach zu groß.</p>
<p>Ein Vierteljahr später scheinen die Kinderkrankheiten beseitigt, das Portal präsentiert sich optisch als klare, aufgeräumte und übersichtliche Seite, auf der die Verbraucher sich sowohl informieren wie auch beschweren können, wenn sie sich getäuscht oder verunsichert fühlen. Was bietet nun das Portal im Einzelnen?</p>
<p><strong>Die Pflicht zur Lebensmitteldeklaration</strong></p>
<p>Auf der einen Seite sind die Lebensmittelhersteller in der Pflicht, sie müssen ihre Ware kennzeichnen. Kennzeichnen bedeutet: Auf der Packung muss stehen, was in der Packung ist. Der Verbraucher muss über Bestandteile informiert werden und in manchen Fällen (wie beispielsweise bei Eiern) über die Herkunft. Leider lässt sich oft mit den verschlüsselten Angaben wenig anfangen, dem Gesetz ist dann zwar Genüge getan, doch der Verbraucher hat nichts davon! Auf lebensmittelklarheit.de kann er sich in diesem Fall über einzelne Produkte informieren.</p>
<p>Eine andere Situation mag sein, dass der Konsument irritiert ist und das Gefühl hat, die Packungsangaben seien irreführend; in jüngster Zeit ging ein Fall durch die Medien, bei dem beschönigende Zahlen auf einer Packung Kindermüsli genannt worden waren, die mehr Vitamine vorgaukelten, als tatsächlich vorhanden. Auch hierbei kann sich der Verbraucher mit einer Anfrage an das Portal wenden und erhält Auskunft, ob seine Bedenken gerechtfertigt sind.</p>
<p>Das Internetportal lebensmittelklarheit.de wurde ins Leben gerufen im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittelkennzeichnung“.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Wer mit „Riester“ sparen will, sollte sich genau über die Rendite informieren</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:35:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Hans Joachim Reinke]]></category>
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		<description><![CDATA[Sie hat einen langen Anlauf nehmen müssen, dann galt sie als Erfolgsmodell: Die Riester-Rente, gedacht als Lückenschließer für die sinkende staatliche Garantierente wurde anfangs skeptisch beäugt. Im Laufe der Jahre lernten die besorgten Anleger, dass „Riestern“ Sinn macht. Was sie übersahen, war, dass auch ‚Sparen nach Riester‘ eigenen Gesetzen gehorcht. Es gab und gibt sehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sie hat einen langen Anlauf nehmen müssen, dann galt sie als Erfolgsmodell: Die Riester-Rente, gedacht als Lückenschließer für die sinkende staatliche Garantierente wurde anfangs skeptisch beäugt. Im Laufe der Jahre lernten die besorgten Anleger, dass „Riestern“ Sinn macht. Was sie übersahen, war, dass auch ‚Sparen nach Riester‘ eigenen Gesetzen gehorcht. Es gab und gibt sehr viele Riester-Modelle, doch nicht jedes Produkt ist für jeden geeignet.</p>
<p>Riester-Produkte werden durch Banken und Sparkassen angeboten. Finanzinstitute aber haben ein Interesse, Geld zu verdienen – auch mit der staatlich unterstützten Altersvorsorge. Immerhin haben sie die Arbeit mit den Verträgen. Daran ist zunächst nichts auszusetzen, doch nicht jede Bank oder Sparkasse zeigt sich kundenfreundlich. Überhöhte Abschlussgebühren und verschwiegene laufende Kosten wirken sich renditemindernd auf den Ertrag aus!</p>
<p><strong>Bei Riester-Rente den Zulagenantrag nicht vergessen!</strong></p>
<p>Was die Renditen zusätzlich schmälert, waren und sind die von den Sparern nicht in Anspruch genommenen Zulagen. Anspruch auf die staatlichen Zulagen hat derjeinge, der den erforderlichen Mindesteinlagenbetrag einbezahlt hat – aber an den Erhalt der Zulage ist noch eine zweite Bedingung geknüpft: Sie muss beantragt werden. Und das, so scheint es, wird von vielen Sparern vernachlässigt! Wie eine Untersuchung der Union Investment aus dem Jahr 2010 belegt, verlieren die Riester-Sparer knapp eine Milliarde Euro, einfach weil sie vergessen, den Antrag auf Zulagen zu stellen. Das sind knapp 40 Prozent der maximal möglichen Zulagen!</p>
<p>„Nicht nachvollziehbar“, meint Hans Joachim Reinke. Der Vorstandsvorsitzende kennt nämlich einen einfachen Ausweg: „Jeder Sparer sollte einen ‚Dauerzulagenantrag‘ stellen.“ Einmal abgeschlossen – und immer Ruhe für die gesamte Vertragsdauer! Zusätzlich empfiehlt Reinke eine Dynamisierung: Riester-Sparer sollten ihre Einlagen ans Einkommen anpassen.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Dringende Empfehlung bei der Geldanlage: sich gründlich beraten lassen!</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:35:26 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Die Finanzwelt ist kompliziert! Zumindest kommt sie den Deutschen so vor, wie eine Umfrage des FORSA-Instituts im Auftrag der Börse Stuttgart belegt: 82 Prozent der Befragten gaben unumwunden zu, das Thema Geldanlage sei für sie zu komplex. Ihnen fehlt nicht nur das Fachwissen, viele Menschen sind verunsichert, ob sie überhaupt die richtige Geldanlage gewählt haben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Finanzwelt ist kompliziert! Zumindest kommt sie den Deutschen so vor, wie eine Umfrage des FORSA-Instituts im Auftrag der Börse Stuttgart belegt: 82 Prozent der Befragten gaben unumwunden zu, das Thema Geldanlage sei für sie zu komplex. Ihnen fehlt nicht nur das Fachwissen, viele Menschen sind verunsichert, ob sie überhaupt die richtige Geldanlage gewählt haben. Die schlechte Beratungsqualität vieler Banken bildet da nur den schimmernden Hintergrund: In den letzten Jahren wurde aus dem Bankberater ein Vertriebsbeauftragter, der gezwungen ist, die Produkte seines Arbeitgebers zu verkaufen. Die persönliche Situation des Kunden spielt da eine nur nachgeordnete Rolle, weswegen der Schutz der Anleger vor diesen Auswüchsen immer wichtiger wird und immer ernster genommen wird.</p>
<p><strong>Hilfen bei Anlageschwindel</strong></p>
<p>Den Beruf des Anlageschützers gibt es leider nicht. Wer einigermaßen sicher sein will, kann sich an einen freien Finanzmakler wenden, der unabhängig von einzelnen Produkten berät. Nachteil: Der freie Makler kostet Geld.</p>
<p>Eine zweite Sicherheit bieten die Verbraucherschutzzentralen. In Deutschland handelt es sich dabei um Vereine, die in vielen Städten Niederlassungen unterhalten. Dort erhält man umfassend Auskunft in allen Fragen des privaten Konsums – also auch bei Geldanlagen. Nachteil der Verbraucherschutzzentralen: Es kann sehr lange dauern, bis man einen Beratungstermin bekommt.</p>
<p>Da sich Verbraucherschützer, Gesetzgeber und auch Finanzdienstleister und Banken der Gefahr bewusst sind, die eine schlechte Beratung mit sich bringt, geht man in die Offensive: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert Verbraucher zu Unternehmen, Finanzprodukten und Geldanlagen. Sie hält das seit Juli 2011 vorgeschriebene „Produktinformationsblatt“ für untauglich, das die Banken ihren Kunden immer dann aushändigen müssen, wenn sie eine konkrete Kaufempfehlung aussprechen. Die BaFin arbeitet derzeit an transparenteren Lösungen.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Kfz-Versicherungen lassen sich zum Jahresende kündigen</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:16:49 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Versicherungsverträge]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Autohalter muss sein Fahrzeug versichern, denn die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Kann man bei der Anmeldung den Versicherungsschutz nicht nachweisen, wird das Fahrzeug erst gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Den Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist, erhält man bei einem Versicherungsträger, der „Versicherung“. Dieser Nachweis hieß früher Doppelkarte, heute nennt man ihn Deckungskarte oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Autohalter muss sein Fahrzeug versichern, denn die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung. Kann man bei der Anmeldung den Versicherungsschutz nicht nachweisen, wird das Fahrzeug erst gar nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Den Nachweis, dass das Fahrzeug versichert ist, erhält man bei einem Versicherungsträger, der „Versicherung“. Dieser Nachweis hieß früher Doppelkarte, heute nennt man ihn Deckungskarte oder auch Versicherungsbestätigungskarte. Seit März 2008 existiert statt der Deckungskarte eine Online-Variante: die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-PIN). Der siebenstellige VB-PIN ist ein Code, den man bei der Versicherung erhält; zumeist genügt ein Anruf oder eine E-Mail – sogar per SMS kann man diesen Code erhalten.</p>
<p><strong>Versicherungsverträge fürs Kfz lassen sich aus zwei Gründen kündigen</strong></p>
<p>Bei der Kfz-Versicherung schließen zwei Beteiligte miteinander einen Vertrag: der Autohalter und die Versicherung. Beide sind nun nicht auf ewig miteinander verbunden, sondern haben wie bei allen anderen Verträgen auch ein Recht auf Kündigung.</p>
<p>Die Versicherung darf den Vertrag kündigen, wenn der Versicherungsnehmer gegen die Abmachungen verstößt. Das ist zwar selten der Fall, kann aber bei vermutetem Versicherungsbetrug eine Rolle spielen. Wenn also anzunehmen ist, dass ein gemeldeter Schaden fingiert wurde, hat die Versicherung das Recht zur Kündigung. Für den Versicherungsnehmer gibt es zwei Möglichkeiten der Kündigung: die Stichtagskündigung oder die außerordentliche Kündigung.</p>
<p>Die außerordentliche Kündigung kann immer dann gewählt werden, wenn die Versicherung die Konditionen ändert, also beispielsweise die Tarife erhöht und teurer wird. Dann ist die Grundlage des bestehenden Vertrags aufgehoben, und der Versicherte darf sich nach einer neuen Versicherung umsehen.</p>
<p>Die Stichtagskündigung lässt eine Kündigung zum Jahresende zu. Achtung: Wer am 31. Dezember seine Versicherung beenden möchte, muss dies der Versicherung bis spätestens 30. November schriftlich mitgeteilt haben.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Der Mieterbund: großartige Hilfe im Dickicht der Mietverträge</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 09:13:47 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Egal ob die erste oder die fünfte Wohnung: Ein neuer Mietvertrag ist immer eine aufregende Angelegenheit! Wenn man in einem Ballungsgebiet lebt, hat man möglicherweise lange suchen müssen, sucht man in dünnbesiedelten Gegenden, ist das Angebot an akzeptablen Mietwohnungen oft spärlich – da freut es einen umso mehr, wenn es endlich geklappt hat mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Egal ob die erste oder die fünfte Wohnung: Ein neuer Mietvertrag ist immer eine aufregende Angelegenheit! Wenn man in einem Ballungsgebiet lebt, hat man möglicherweise lange suchen müssen, sucht man in dünnbesiedelten Gegenden, ist das Angebot an akzeptablen Mietwohnungen oft spärlich – da freut es einen umso mehr, wenn es endlich geklappt hat mit der neuen Wohnung. Doch Vorsicht! Was sich zunächst als Glücksgriff darstellte, kann sich rasch als Mogelpackung entpuppen. Und es stellt sich die Frage: Was tun? Der Mieterschutzverein ist in vielen Fällen die beste Hilfe weit und breit!</p>
<p>Eigentlich heißt er ja „Mieterbund e. V.“. Unter seinem Dach haben sich 320 Mietervereine versammelt, die in allen Fragen rund um Mietverträge ihren Mitgliedern kompetent und nachdrücklich Hilfe bieten. Wer also Differenzen mit seinem Vermieter hat, sollte sich sofort Rat holen bei den Mietrechtsexperten des Mieterbundes.</p>
<p><strong>Wann der Mieterschutzverein hilft</strong></p>
<p>Damit man Auskunft erhalten kann, muss man Mitglied bei einem der Mietervereine sein. Welcher Mieterverein zuständig ist, kann ein Blick ins Internet klären: Auf www.mieterbund.de findet man nach kurzer Recherche den richtigen Ansprechpartner. Die Mitgliedschaft kostet rund 65 Euro im Jahr. Dafür erhält man das Recht auf Beratung und (ähnlich wie beim ADAC) eine Mitgliederzeitschrift.</p>
<p>Nachdem man als Mitglied aufgenommen worden ist, kommt man sofort in den Genuss einer Beratung. Beim Mieterschutzverein arbeiten Fachanwälte, die spezialisiert sind auf das Mietrecht. Sollte es bei den Problemen, die man mit seinem Vermieter hat, auf eine Klage hinauslaufen, gilt es, die dreimonatige Sperrfrist zu beachten: Um vom Mieterschutzverein vor Gericht vertreten zu werden, muss man mindestens drei Monate Mitglied sein. Dann sind Beratung und der Gang vors Gericht kostenlos.</p>
<p>(Redaktion)</p>
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		<title>Was macht eine Verbraucherzentrale?</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Nov 2011 10:01:22 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Allgemeine Infos über Verbraucherzentralen Regional ansässige Verbraucherzentralen sind bundesweit tätig, um die wirtschaftlichen Interessen, Rechte und Ziele der Verbraucher oder Konsumenten zu vertreten. In diesem Zusammenhang dienen die Maßnahmen der Verbraucherzentralen dazu, auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Waren und Gütern des täglichen Bedarf , bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Allgemeine Infos über Verbraucherzentralen</h3>
<p>Regional ansässige Verbraucherzentralen sind bundesweit tätig, um die wirtschaftlichen Interessen, Rechte und Ziele der Verbraucher oder Konsumenten zu vertreten. In diesem Zusammenhang dienen die Maßnahmen der Verbraucherzentralen dazu, auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung von Waren und Gütern des täglichen Bedarf , bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und anderen im BGB festgelegten rechtlichen Vorgängen zu schützen. Die Verbraucherzentralen treten im Rahmen der sowohl allgemeinen als auch speziellen Tätigkeitsfelder als Interessenvertreter der Konsumenten auf und werden gegen politische, öffentliche und wirtschaftliche Instanzen aktiv.</p>
<h3>Tätigkeitsbereiche</h3>
<p>Zu den vorrangigen Tätigkeiten der Verbraucherzentralen gehören die Auseinandersetzung mit rechtlichen Verstößen unterschiedlicher Sachverhalten sowie die Durchsetzung rechtlicher Mittel wie Abmahnung und Klage. Die Verbraucherzentralen stellen Informationen zusammen, die wichtig sind für Verbraucher und machen diese über öffentliche Medien zugänglich. Weiterhin klären Verbraucherzentralen auf und stellen eine umfangreiche und verbraucherspezifische Beratung, Hilfe und Unterstützung zur Verfügung. Eine wichtige Aufgabe der Verbraucherzentralen ist es, im Rahmen der aufklärenden Aktivitäten den Konsumenten zuverlässige Informationen über einzelne Dienstleistungen und Waren oder Güter bereit zu stellen. Außerdem beraten Verbraucherzentralen über aktuelle Gerichtsurteile, die mit den angesprochenen Interessenbereichen der Konsumenten in Verbindung stehen.</p>
<h3>Bedeutung von Verbraucherzentralen</h3>
<p>Eine Verbraucherzentrale kann den Hilfe und Rat suchenden Konsumenten in vielen fachlichen Fragen Unterstützung und Beratung anbieten. Zu den klassischen Themenbereichen der Verbraucherzentralen gehören das Kreditrecht sowie Schuldner- und Insolvenzverfahren, alle Vorgänge im Rahmen von Bankgeschäften und Geldanlagen sowie Versicherungen und die Rechte von Patienten. Auch sogenannte Gesundheitsdienstleistungen, die Finanzierung von Bauverträgen, alles Wissenswerte im Zusammenhang mit Energieverträgen und reiserechtliche Bereiche gehören zu den durch die Verbraucherzentralen bearbeiteten Gebieten. Darüber hinaus werden Verbraucherzentralen bei Fragen des Haushalts, dem Telefonieren, der Ernährung und verschiedenen Freizeitproblematiken tätig. Aufgrund der umfangreichen Tätigkeitsgebiete entlasten die Verbraucherzentralen nicht nur die rechtlichen Beratungsstellen, Anwälte und Notare in einem gewissen Maß. Sie stellen zudem für verunsicherte Bürgerinnen und Bürger eine kundenfreundliche Anlaufstelle dar, in der sie sich verstanden fühlen, Rat und Unterstützung erhalten.</p>
<p>Bei den Verbraucherzentralen können die Konsumenten nicht nur im nachhinein eine gewünschte Auskunft erhalten. Viele Verbraucherzentralen bieten eine umfangreiche Aufklärung für Konsumenten an, die sich vor einem Vertragsabschluss oder vor dem Kauf einer Ware erkundigen möchten. Dies gilt ebenfalls für die fach- und sachgerechte Hilfeleistung, welche die Verbraucherzentralen bei der Erstellung von formalen Schriftstücken anbietet. Das betrifft beispielsweise notarielle und erbrechtliche Sachverhalte sowie das Verfassen von Patientenverfügungen und andere Themen. Da die Verbraucherzentralen keine eigenen wirtschaftlichen oder gewinnorientierten Ziele verfolgen, können sich die Konsumenten unabhängig und unvoreingenommen beraten und helfen lassen.</p>
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		<title>Die Wichtigkeit von Verbraucherforschung</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 13:43:47 +0000</pubDate>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verbraucherforschung wird von Unternehmen schon immer intensiv betrieben, innerhalb der Politik erschien sie in der Vergangenheit eher als Stiefkind. Im Juli 2011 wurde an der Bayreuther Universität die erste deutsche Forschungsstelle für Verbraucherforschung und -Recht geschaffen. Das Ziel besteht darin, das Produkt- und Dienstleistungsverständnis aus Sicht der Verbraucher richtig zu verstehen.</p>
<h3>Nutzen der Verbraucherforschung</h3>
<p>Informierte Verbraucher treffen verantwortliche Entscheidungen, was letzten Endes auch den Unternehmen nützt. Gleichzeitig werden die Auswirkungen von gefährlichen und skandalösen Produktionen eingedämmt, wie sich etwa im Dioxinskandal des Jahres 2010 gezeigt hat. Wenn bekannt ist, wie Verbraucher solche Vorgänge erleben, wie schnell und angemessen sie auf die vorhandenen Informationen reagieren, kann allein durch die richtige Informationspolitik möglicher Schaden im Vorfeld erheblich eingegrenzt werden. Das Verbraucherministerium unter Ilse Aigner plant daher seit 2011 die Schaffung eines Netzwerkes &#8220;Verbraucherforschung&#8221; aus allen aktiven Verbraucherforschern, die sich innerhalb eines Expertenpools austauschen können. Hierbei geht es vorrangig um die Schaffung rechtssicherer Grundlagen für die Verbraucherpolitik, die von Expertenwissen untersetzt sind.</p>
<h3>Verbraucherforschung im Marketing</h3>
<p><a href="http://www.ifav.de/was-ist-verbraucherforschung/">Verbraucherforschung</a> hat allerdings ihr breitestes Feld dort, wo Produkte vermarktet werden sollen. Obgleich die Unternehmen selbst sehr rege mit Meinungsumfragen und Marktanalysen die Verbraucher erforschen, sind Verbraucherschützer und Politiker der Auffassung, dass die wissenschaftliche Basis zu schwach ist. Tatsächlich bliebe sehr oft unerforscht, nicht nur wo, sondern vor allem warum Märkte gut oder schlecht funktionieren. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Belegen. Beispielsweise hat die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte seit dem Ende der 1990er Jahre nicht zu signifikant sinkenden Preisen auf diesem Sektor geführt, weil einfach zu wenige Verbraucher den Anbieter wechseln, mithin sich der Wettbewerb nur schwach entwickelt, obgleich von Anbieterseite intensiv für den Wechsel geworben wird. Warum ist das so? Es fehlen durchweg Studien darüber, wie Verbraucher moderne Märkte erleben, über welche Erkenntnisse sie eigentlich verfügen. Nicht einmal Studien über das tatsächliche Verbraucherverhalten gegenüber jüngsten Entwicklungen liegen vor. Beispielsweise sind über das Wechselverhalten von Kunden im Energie- oder Versicherungssektor keine oder kaum belastbare Zahlen zu finden, obwohl das Internet voll mit Wechselangeboten ist. Die Materie ist komplex, das ist wahr. Jemand müsste alle verfügbaren Informationen zusammentragen und handfeste Statistiken erstellen. Hier ist echte, wissenschaftlich fundierte Verbraucherforschung gefragt.</p>
<p>Die Erkenntnisse würden auch den Unternehmen etwas bringen, gute Angebote hätten es leichter, sich am Markt durchzusetzen, was wiederum den Verbrauchern zugutekommt. Aber auch die Sicherheit von Verbrauchern wird durch Verbraucherforschung gestärkt, die Politik erhält Entscheidungshilfen für eine nützliche, wirksame Kommunikation mit Verbrauchern.</p>
<p>Ein Beispiel hierfür ist die Diskussion um die Ampelkennzeichnung von Lebensmitteln, innerhalb derer letztlich nicht festgemacht werden konnte, welche Ernährung eigentlich gesund ist. Die Liste der Beispiele lässt sich fortsetzen, so etwa mit der Konstruktion von Riester-Verträgen, einem hervorragenden, auch gut angenommenen Produkt, dessen eigentliche Konstruktion aber nicht einmal von gut ausgebildeten Studenten in Gänze verstanden wird.</p>
<p>Als Fazit bleibt, dass Verbraucherforschung einer breiten wissenschaftlichen Basis bedarf, die noch eher am Anfang ihrer Entwicklung steht &#8211; während sich die Märkte rasant fortbewegen.</p>
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		<title>Riester-Rente noch vor 2012 abschließen</title>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 09:52:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>nh</dc:creator>
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			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_31" class="wp-caption alignleft" style="width: 510px"><a href="http://www.ifav.de/wp-content/uploads/2011/11/fotolia_30560265_l.png"><img class="size-full wp-image-31" title="fotolia_30560265_l" src="http://www.ifav.de/wp-content/uploads/2011/11/fotolia_30560265_l.png" alt="Riester-Rente noch vor 2012 abschließen" width="500" height="323" /></a><p class="wp-caption-text">Riester-Rente noch vor 2012 abschließen</p></div>
<p>Mainz (ots) &#8211; Wer bereits mit dem 60. Lebensjahr in den Genuss der Riester-Rente kommen möchte, dem empfiehlt die BKM &#8211; Bausparkasse Mainz noch in diesem Jahr den Abschluss eines Riester-Vertrages zu prüfen. Denn was viele Verbraucher nicht wissen, ab 2012 verschiebt sich der Beginn der Rentenbezugszeit um zwei Jahre nach hinten. Für alle ab dem 01.01.2012 abgeschlossenen Riester-Verträge darf die erste Rentenzahlung dann nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Dies gilt auch für die Altersvorsorge über Wohn-Riester.</p>
<p>Verbraucher sind nicht ausreichend informiert</p>
<p>Eine aktuelle Umfrage des Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern zeigt, dass die Informationen zur Verkürzung der Rentenbezugszeit beim Verbraucher noch nicht angekommen sind. Knapp 83 Prozent der Deutschen fühlen sich nicht informiert, welche Änderungen ab Januar 2012 bei der privaten Altersvorsorge in Kraft treten. Die Studie zeigt auch, dass ein Teil derer, die über die Neuerungen Bescheid wussten, aktiv planen einen Vertrag zu den alten Konditionen abzuschließen. Wer bereits ab dem 60. Lebensjahr die Riester-Rente genießen möchte, sollte daher jetzt handeln.</p>
<p>Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages prüfen</p>
<p>&#8220;Für die persönliche Altersvorsorge ist es nie zu spät. Mit einem Wohn-Riester-Vertrag entscheiden sich Verbraucher für eine sehr flexible Form der Altersvorsorge&#8221;, appelliert Peter Ulrich, Vorstandssprecher der BKM &#8211; Bausparkasse Mainz. Zudem kommt das Produkt sehr gut an. Es liegt mit 25,7 Prozent mittlerweile auf Platz 2 der beliebtesten Riester-möglichkeiten. Das Mainzer Institut empfiehlt daher Verbrauchern, die bislang noch keinen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen haben, einen Beratungstermin zu vereinbaren und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge zu informieren.</p>
<p><em>Quellenangabe: &#8220;obs/BKM Bausparkasse Mainz AG&#8221;</em></p>
<p><em>(presseportal.de)</em></p>
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