Schon lange ist die Rede von der „zweiten Miete“, wenn man die Nebenkosten einer Wohnung betrachtet. Die Energiepreise sind in den letzten Jahren förmlich explodiert, die Anhebung der Mehrwertsteuer von 14 Prozent im Jahr 1987 auf heute 19 Prozent tat ihr übriges. Verständlich, wenn Mieter nicht mehr alles unwidersprochen hinnehmen, was ihnen an Heizkostenabrechnung vom Vermieter abverlangt wird.
Das Wesen der Heizkostenabrechnung steckt, wie so vieles andere auch im Mietwesen, voller Tücken. Heizkosten sind Nebenkosten, doch werden sie (anders als die sogenannten „kalten“ Nebenkosten) nicht vom Vermieter, sondern von Messfirmen erstellt. Das hat seinen Grund in der Heizkostenverordnung. Dieseschreibt zwingend vor: In Häusern, die von zentralen Heizungsanlagen versorgt werden, muss eine vom Verbrauch abhängige Heizkostenrechnung erstellt werden. Solch spezialisierte Aufgaben kann kaum ein Vermieter selbst übernehmen, er beauftragt Fachunternehmen.
Hilfe beim Mieterbund
Die Verordnung erlaubt aber Ausnahmen: In Alters- und Studentenheimen oder in Häusern mit besonders energiesparender Heizungsanlage dürfen die Heizkosten in die Miete eingerechnet werden oder der Vermieter legt diese Kosten, bezogen auf die Wohnfläche, auf die Mieter um.
In den weitaus meisten anderen Fällen aber gilt die Heizkostenverordnung. Und die besagt: Mindestens 50 Prozent, aber maximal 70 Prozent der Heizkosten müssen vom Vermieter nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet werden. Das geht nur mit den sogenannten Erfassungssystemen. Die verbleibenden 30 bis 50 Prozent werden nach einem anderen Schlüssel erfasst und auf die Mieter verteilt – in aller Regel nach deren Wohnfläche.
Der Deutsche Mieterbund wird mit Anfragen zu Heizkosten und Nebenkosten tagtäglich konfrontiert. Er hat deshalb eine Broschüre aufgelegt, die umfassend Auskunft gibt zu allen Fragen um rund das Thema.
(Redaktion)
